Der Freispruch am Ende des Strafverfahrens: Zahlen, bitte!
Kürzlich stieß ich in der April-Ausgabe des Strafverteidigers (immerhin die April-Ausgabe aus diesem Jahr..) auf einen kurzen Aufsatz von Jörg Kinzig und Thaya Vester, in dem sie über allererste Forschungsergebnisse ihrer DFG-geförderten Studie zum Freispruch berichten. Der Artikel ist (leider nur mit entsprechendem Zugang) hier einzusehen. Kinzig und sein Team interessiert, wie und warum es zu Freisprüchen kommt, nachdem bereits Untersuchungshaft vollstreckt worden ist. Denn obgleich „U-Haft Rechtskraft schafft“, enden einige Hauptverfahren trotz vollstreckter U-Haft mit einem Freispruch – im Jahr 2012 zum Beispiel in 364 Fällen (bzw. bei 364 Angeklagten). Herzstück der Studie soll eine Analyse von ca. 700...