Verschlagwortet: Bußgeld

„Verwirrende Beschilderung“? – Gericht weist Argument eines Verkehrsrasers zurück

Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, sucht oft nach einem guten Grund, um das Bußgeld und möglicherweise Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Ein beliebtes Argument: Die Beschilderung sei unklar gewesen. Zwar kann eine solche Argumentation durchaus Erfolg haben, allerdings ist Vorsicht geboten. Dies zeigt auch der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 20. Januar 2025 (Az. 2 Orbs 4/25). Dort ging es um einen Mann, der mit 146 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Abschnitt fuhr, auf dem aufgrund einer Lkw-Kontrolle temporär eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt und für den ein...

Konsum medizinischen Cannabis vor dem Autofahren

Unter bestimmten Bedingungen kann Cannabis auf Rezept verschrieben werden. Insbesondere wenn üblicherweise durchgeführte Therapien keine oder keine ausreichende Wirkung zeigen, kommt eine Therapie mit Cannabis in Betracht. Unter anderem wird Cannabis als Therapieform bei chronischen Schmerzen, Tumorerkrankungen, Angststörungen und Multipler Sklerose eingesetzt, aber auch bei vielen weiteren Erkrankungen wird Cannabis als Medikament hinzugezogen. Mit der Frage, ob das Cannabis auch vor dem Autofahren konsumiert werden kann, beschäftigt sich der § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Grundsätzlich handelt es sich bei dem Führen eines Fahrzeugs unter berauschenden Mitteln um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Der Abs. 2 enthält...

125,00 € Bußgeld wegen Filmens einer Unfallstelle während der Fahrt

Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Eine davon ist die Benutzung des Handys am Steuer, etwa zum Telefonieren, SMS schreiben, Fotografieren oder Filmen. Letzteres wurde dem in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschuldigten vorgeworfen. Er soll an einer Unfallstelle vorbeigefahren und diese fotografiert oder gefilmt haben. Obwohl sich der Beschuldigte dahingehend einließ, das Handy lediglich auf den Beifahrersitz gelegt und nicht verwendet zu haben, verurteilte ihn das Amtsgericht Castrop-Rauxel (Urteil vom 29.01.2019 – 6 OWi – 267 Js OWi 1998/18) wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße von 125,00 €. In der Hauptverhandlung...

Ordnungswidrigkeit – Maß des unterschrittenen Sicherheitsabstands kann auf Vorsatz hindeuten

Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.

Allein das Halten eines Handys am Steuer begründet keine Ordnungswidrigkeit

Wer am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt wird, kann gemäß § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gerät nicht nur gehalten, sondern auch tatsächlich benutzt wird. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 7. Februar 2019 – 3 Ss (OWi) 8/19 entschieden.