Gelegentliches Kiffen mit Folgen – Führerscheinentzug schon ab der Grenze von einem Nanogramm
In seinem Urteil vom 23.10.2014 – BVerwG 3 C 3.12 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass Autofahren und Cannabiskonsum so getrennt werden müssen, dass eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahruntüchtigkeit unter keinen Umständen eintreten kann. Eine ausreichende Trennung liegt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht vor, wenn bei der Blutuntersuchung des Fahrers ein Wert von 1,3 ng/ml THC festgestellt wird. Mit dieser Entscheidung verwarf das BVerwG die Revision des Angeklagten, der gelegentlich Cannabis konsumierte und dem nach einer Kontrolle der Führerschein entzogen wurde. Mit dem Abweisen der Revision hat das BVerwG diesen langwierigen Rechtsstreit abgeschlossen – und indirekt eine Ein-Nanogramm-Grenze für...