Beim Cannabisanbau aufgrund von Drohungen geholfen – der entschuldigende Notstand gem. § 35 StGB
Neben den Rechtfertigungsgründen sind im Strafrecht auch Entschuldigungsgründe geregelt. Am Ende der Prüfung der Strafbarkeit muss geschaut werden, ob eine Strafbarkeit unter Umständen wegen eines Entschuldigungsgrundes verneint werden muss. Einer dieser Entschuldigungsgründe ist der entschuldigende Notstand gemäß § 35 Strafgesetzbuch (StGB): „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.“ Mit dem entschuldigenden Notstand im Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabis hat sich der Bundesgerichtshof (3 StR 185/23) in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2023...