Das Einlösen eines versehentlich zugesandten Online-Gutschein als Straftat?
(Darstellung einer Entscheidung des Landgerichts Gießen vom 29.5.2013 – 7 Qs 88/13) Früher gab es Gutscheine nur in Papierform. Heute können solche auch über das Internet gekauft und per Mail versandt werden. Was passiert aber, wenn nun dieser Gutschein versehentlich an eine falsche E-Mailadresse gesendet wird und der Emfänger den Gutschein einlöst? Macht man sich strafbar? Diese Frage musste sich das Landgericht Gießen kürzlich stellen, als es über eine Beschwerde der Staatsanwalt zu entscheiden hatte. Das Ergebnis vorweg: Straflosigkeit. Aber erst einmal von vorne: Die Dame, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte, kaufte und bezahlte bei einem Internet-Anbieter einen...