Die neue E-Akte – mehr als nur ein Scan der Papierakte?
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in einer Stellungnahme Bedenken gegen die Einführung der elektronischen Akte in Strafverfahren vorgebracht. Das Bundesjustizministerium (BMJ) möchte die Aktenführung flächendeckend digitalisieren und so nachholen, was in weiten Teilen der privaten und öffentlichen Kommunikation bereits Stand der Technik ist. Dass Strafakten derzeit noch immer in Papierform zu führen sind, verwundert vor allem deshalb, weil schon heute die überwiegende Zahl der in der Akte befindlichen Dokumente im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erstellt worden ist. Selbstverständlich fährt das BMJ vor allem aber Argumente der Kostenersparnis auf: Strafakten müssen manuell transportiert bzw. postalisch versandt werden, werden in der Regel...