Verschlagwortet: Definition

Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

Die Definition der niedrigen Beweggründe im Rahmen des Mordes gehört zu den absoluten Klassikern unter den strafrechtlich relevanten Definitionen und wird auch in studentischen Klausuren immer wieder gerne abgefragt. Heute wollen wir uns deshalb einmal etwas näher mit der Definition und der Bedeutung dieses Mordmerkmals beschäftigen. In § 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 4 StGB steht: „Mörder ist, wer sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet.“ Definition: Niedrige Beweggründe sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose und triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Erforderlich ist, dass die Motive menschlich nicht verständlich...

Der Tatbestand zum Schutz von Vollstreckungsbeamten- wann macht man sich wegen eines tätlichen Angriffs strafbar?

Der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB ist insbesondere aufgrund der erheblichen praktischen Relevanz und der zahlreichen Urteile zu dem Begriff der Gewalt, den wir bereits in einem vergangenen Beitrag unserer Definitionenreihe erklärt haben, interessant. Den Definitionsbeitrag dieser Woche wollen wir dem inhaltlich eng verwandten § 114 StGB widmen, der den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sanktioniert. Der Tatbestand wurde erst 2017 im Zuge einer Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten eingeführt und war ursprünglich eine Tatbestandsvariante des § 113 StGB. Was versteht man also unter einem tätlichen Angriff im Sinne des § 114 StGB?...

Lügen vor Gericht – wann ist eine Aussage falsch?

Die Anschlussdelikte erfreuen sich insbesondere bei Studenten keiner großen Beliebtheit. Ihr Verständnis ist jedoch unausweichlich, zumal Delikte wie etwa die falsche uneidliche Aussage immer wieder Gegenstand von Klausuren sind. Wir wollen helfen und dafür sorgen, dass zumindest die Definitionen keinem mehr Bauchschmerzen machen müssen.