Verschlagwortet: Definition

Der Begriff der unwesentlichen Abweichung vom Kausalverlauf

Der besondere Teil des Strafgesetzbuches (StGB) bietet eine Reihe von Begriffen, die den ganzen Tag hoch und runter definiert werden können. Aber auch im allgemeinen Teil gibt es einige Definitionen, die in Klausuren immer wieder relevant sind und deshalb nicht vernachlässigt werden sollten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Fallgruppe um die Abweichung vom Kausalverlauf, die im Rahmen des Vorsatzes eine Rolle spielt und von der Rechtsprechung entwickelt wurde. Weicht ein Geschehen vom ursprünglich vorgestellten Kausalverlauf des Täters ab, so fragt sich die Rechtsprechung, ob diese Abweichung unwesentlich war. Dann ist trotz der Abweichung ein Vorsatz zu bejahen. Definition: Eine...

Der Begriff der Urkundenunterdrückung in § 274 StGB

Urkundendelikte gehören zu den absoluten Klassikern in Examensklausuren. Das wissen Studierende natürlich und beherrschen daher zumindest den Tatbestand der Urkundenfälschung und die wichtigsten Probleme zum Urkundenbegriff. Vernachlässigt werden aber oft die Tatbestände, die der Urkundenfälschung in den §§ 267 ff. StGB folgen. Wer hier mit guten Kenntnissen glänzt, kann sich wertvolle Punkte sichern. Deswegen stellen wir heute den Begriff der Unterdrückung einer Urkunde im Rahmen des § 274 StGB vor. Zur Erinnerung zunächst der Wortlaut des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Urkunde oder eine technische...

Der Begriff der Habgier beim Mord gem. § 211 StGB

Solange der Mordparagraph im Strafgesetzbuch nicht reformiert ist, müssen sich Studenten noch mit den alten Definitionen anfreunden und diese beherrschen. Denn in strafrechtlichen Klausuren sind die einzelnen Mordmerkmale immer wieder Prüfungsgegenstand. Deshalb wiederholen wir heute den Begriff der Habgier, der in § 211 Abs. 2 Gruppe 1 StGB in folgender Weise erwähnt ist: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet. Definition: Habgier ist das über die bloße Gewinnsucht hinausgehende Gewinnstreben um jeden Preis. Das Leben eines anderen Menschen muss ausschließlich oder in erster Linie ausgelöscht werden, um dadurch...

Das Merkmal des Absetzens bei der Hehlerei gem. § 259 StGB

Die Hehlerei ist eines der beliebtesten Anschlussdelikte in strafrechtlichen Klausuren. Typisch und in Berlin wohl jedem geläufig ist der Fall, in dem ein geklautes Fahrrad an einen anderen verkauft wird. Der Verkauf fällt dann grundsätzlich unter das Merkmal des Absetzens. Doch was bedeutet Absetzen eigentlich genau? Wir klären auf und wiederholen den Begriff heute in unserer Definitionsreihe. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 259 StGB: Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft,...

Wann ist ein Versuch fehlgeschlagen?

In einer Strafrechtsklausur gehört zum absoluten Grundwissen, dass man einen Tatbestand im Versuch und einen etwaigen Rücktritt souverän prüfen kann. Doch bevor man sich überhaupt die Frage des Rücktritts stellen kann, muss zunächst festgestellt werden, dass der Versuch nicht fehlgeschlagen ist. Das Erfordernis des Fehlschlags wird unmittelbar aus § 24 Abs. 1 StGB hergeleitet, da die Aufgabe oder das Verhindern der Tat erst einmal voraussetzt, dass eine Vollendung der Tat überhaupt noch für möglich gehalten wird. Wie der Begriff des Fehlschlags definiert wird, ist heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung. § 24 Abs. 1 StGB lautet: Wegen Versuchs wird nicht bestraft,...

Wann ist eine Sache fremd?

Zugeben, das Merkmal der Fremdheit ist nicht das schwierigste Tatbestandsmerkmal der Zueignungsdelikte. Aber was soll’s! Auch einfache Dinge müssen im Strafrecht gelernt und beherrscht werden. Schließlich soll der Prüfer durchweg merken, dass unsere Definitionsreihe eifrig verfolgt wird. Hier noch einmal zur Erinnerung als Beispiel der Wortlaut des § 242 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos oder eigentumsunfähig ist. Die...