Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – konkrete Gefahr
konkrete Gefahr ist die im konkreten Fall in Erscheinung getretene Gefahr
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
konkrete Gefahr ist die im konkreten Fall in Erscheinung getretene Gefahr
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.
Verbrechen im technischen Sinn sind rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB.