Verschlagwortet: Diebstahl

BGH: Zum unmittelbaren Ansetzen zu einem qualifizierten Diebstahl

Wer als Mitglied einer Bande in ein Gebäude einbricht, hat erst dann versuchsbegründend zur Tatbegehung eines schweren Bandendiebstahls angesetzt, wenn auch die Wegnahme der Sache mit dem Einbruch einhergeht. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7.8.2014 – 3 StR 105/14 wird zum Versuch eines qualifizierten Diebstahls erst dann angesetzt, wenn der Betroffene auch zur Wegnahme der Sache ansetzt. Andernfalls fehle es trotz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals ausnahmsweise am unmittelbaren Ansetzen, da noch nicht zu der die Strafbarkeit begründenden eigentlichen Rechtsverletzung angesetzt werde. In dem vom BGH zu behandelnden Fall ging es um den Versuch eines schweren Bandendiebstahls nach §...

Demente Straftäter

In einem Beitrag für die der Fachzeitschrift JAMA Neurology haben Madeleine Liljegrenin et al. untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen Demenzerkrankungen und bestimmten Kriminalitätsformen gibt. Ein solcher Zusammenhang liegt nahe, da neurodegenerative Krankheiten zu einer Funktionsstörung neuronaler Strukturen führen können, die das Urteilsvermögen, das Sexuelverhalten, Gewalt und Selbstwahrnehmung steuern. Daher können diese Funktionsstörungen kriminelles Verhalten hervorrufen, das erstmals im Erwachsenenalter auftritt. Dazu haben sich Liljegrenin et al. die Krankenakten von 2397 Patienten des Memory and Aging Center der University of California, San Francisco zwischen 1999 und 2012 angesehen. Unter den Patienten waren 545 Fälle von Alzheimer (AD), 171 Fälle Frontotemporaler...

Der Begriff der Ingebrauchnahme

Die scheinbar nebensächliche unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen nach § 248b StGB ist ein Klausurklassiker in strafrechtlichen Examensfällen. Überall da, wo ein Fahrzeug nicht weggenommen werden soll, ist der unbefugte Gebrauch ausführlich zu prüfen. Ein Grund mehr die Definition der Ingebrauchnahme und ihre Fallgruppen im Schlaf zu können. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 248b Abs. 1 StGB: Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Definition: Die Ingebrauchnahme...

Der Begriff der Zueignung im Rahmen des Diebstahls

Absolute Klassiker der strafrechtlichen Definitionen finden sich im Tatbestand des Diebstahls. Sie sind aus der Praxis nicht wegzudenken und im Studium immer wieder Gegenstand von Klausuren. Damit die Begriffe und Definitionen sitzen, wollen wir heute das Merkmal der Zueignung wiederholen. § 242 Abs. 1 StGB lautet: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer...

Das Einscannen eines falschen Strichcodes an der Selbstbedienungskasse – Computerbetrug oder Diebstahl?

(Eine Besprechung des Beschlusses vom Oberlandesgericht Hamm 08.08.2013 – 5 RVs 56/13) Die moderne Technik und die Intention mancher Unternehmen im Einelhandel, Personal einzusparen, haben zur Erfindung von Selbstbedienungskassen geführt. Bei diesen kann der Kunde seinen Einkauf ganz einfach selbst einscannen und bezahlen, um langes Warten in der Schlange zu vermeiden. Mit der Einführung von neuer Technik stellen sich gleichzeitig auch neue Fragen im Strafrecht – insbesondere, wenn sie zum eigenen Vorteil ausgetrickst wird. So hatte sich auch in Essen ein Fall an der Selbstbedienungskasse abgespielt, bei dem sich die Gerichte nicht einig waren, ob das Verhalten des Angeklagten einen...

Eine gutgemeinte richterliche Drohung geht nach hinten los

Diese Woche war ich in einer Verhandlung, in welcher ein geschätzter Richter fast über das Ziel hinausgeschossen ist. Meine Mandantin wurde bei einem Ladendiebstahl erwischt. Bei der Festnahme soll sie sich gewährt haben, wodurch das Handy eines Detektivs beschädigt worden sein soll. Bei der Durchsuchung meiner Mandantin wurde eine Nagelschere gefunden. Bereits im Ermittlungsverfahren regte ich trotz einer einschlägigen Vorstrafe eine Einstellung gem. § 153 a StPO gegen Geldzahlung an. Zunächst trug ich vor, dass es sich bei einer Nagelschere nicht um eine Waffe oder gefährlichen Gegenstand handeln würde und unsere Mandantin völlig vergessen hatte, die Nagelschere bei sich zu...