Verschlagwortet: Diebstahl
(Besprechung des Beschlusses vom BGH 2 StR 145/13 – 18. Juni 2013) Während des gesamten Studiums muss man sich als Student immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob ein Tatbestand vollendet oder doch lediglich versucht ist. Vor allem beim Diebstahl im Selbstbedienungsladen kann diese Frage zu Problemen führen. Ein hilfreiches Abgrenzungskriterium ist die Bildung einer Gewahrsamsenklave, deren Voraussetzungen nicht nur Studenten, sondern manchmal auch Gerichten Schwierigkeiten bereiten. So hatte auch das Landgericht Aachen zu vorschnell einen vollendeten Diebstahl angenommen und wurde nun kürzlich vom BGH korrigiert. In diesem Fall hatte der Angeklagte in einem Edeka-Markt 6 Flaschen Whiskey in zwei...
Diebstahl und Raub werden aufgrund einer erhöhten Gefährlichkeit der Tat schärfer bestraft, wenn zur Tatbegehung eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder sonst ein Werkzeug bzw. Mittel bei sich geführt wird. Da nicht immer eindeutig ist, wann dies der Fall ist, soll der Begriff heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 244 Abs. 1 Nr.1 lit. a) und b) StGB lauten: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich...
Regelmäßig bekommt man als Verteidiger einen Schreck, wenn man auf einem übersandten Urteil den Vermerk vorfindet: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt In einem Verfahren wegen Ladendiebstahls hatte mein Mandant im Anschluss an den Diebstahl Gewalt angewendet. Deshalb wurde er durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. In diesem Verfahren konnte ich darlegen, dass die Gewaltanwendung nicht dazu diente, sich den Besitz an der Ware zu erhalten. Auch sei eine Bewährungsstrafe trotz der bereits zahlreichen Vorverurteilungen und Hafterfahrungen ausnahmsweise gerechtfertigt. Das Gericht verurteilte deshalb meinen Mandanten lediglich wegen einfachen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe. Hiermit war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht einverstanden...
Ein Klassiker strafrechtlicher Klausuren ist der gewerbsmäßige Diebstahl, der auch in der Praxis eine bedeutende Rolle spielt und deshalb heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein soll. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig stiehlt. Definition: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen...
Das heutige Thema der wöchentlichen Wiederholung ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl. Aufgrund der mit dem Einbruch verbundenen Verletzung der Privatsphäre des Geschädigten handelt es sich um eine Diebstahlsqualifikation mit erhöhter Strafandrohung. Das Gesetz sieht für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Wohnungseinbruch wird im Gesetz gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB wie folgt bescchrieben: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug...
(Beschluss des OLG Hamburgs vom 19.12.2011 – 2 Ws 123/11, gekürzt auf den Vorwurf des Diebstahls) Ein Gastbeitrag von Frau Vanessa Gölzer, Studentin aus Berlin Der Tod an sich ist schon für viele Leute ein beunruhigender Gedanke. Wer allerdings diesen Fall gelesen hat, der wird um einiges mehr beunruhigt sein und sich fragen, ob die Habgier mancher Menschen sogar bei Toten keine moralischen Grenzen kennt. Sachverhalt Der Angeklagte arbeitete für die Hamburger Friedhöfe und führte dort die Feuerbestattung von Leichnamen aus. Über einen Zeitraum von vier Jahren durchsuchte er nach Verbrennung der Leichen verbleibende Rückstände und nahm in diesem Zug...
Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Gegenstand der Verhandlung war ein Diebstahl in einem Berliner Baumarkt. Auf die Frage des Gerichts, warum denn die Polizei gerufen wurde, meinte der Ladendetektiv, dass es eine Anweisung der Geschäftsleitung geben würde, dass bei ausländischen Beschuldigten trotz festem Wohnsitz in Berlin die Polizei zu rufen sei. Das Gericht war ein wenig überrascht über diese Antwort. Ist die Anweisung der Geschäftsleitung nun Rassismus? Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin