Prügelattacke mit Teleskopstock – Absicht strafschärfend?
Um innerhalb des gegebenen Strafrahmens die angemessene Strafe zu finden, werden die Grundsätze der Strafzumessung nach § 46 StGB hinzugezogen. Nach Abs. 1 ist die Schuld des Täters die Grundlage für die Zumessung der Strafe. Dabei soll das Gericht Umstände gegeneinander abwägen, die für und gegen den Täter sprechen. In Betracht kommen bei dieser Abwägung nach § 46 Abs. 2 StGB unter anderem Beweggründe und Ziele des Täters, die Art der Ausführung und das Verhalten des Täters nach der Tat. Außerdem dürfen nach Abs. 3 Umstände nicht berücksichtigt werden, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind. Mit der Frage, ob...