Verschlagwortet: Drogen

Wurde eine Wohnung wegen der Suche nach Drogen bei Gefahr im Verzug durchsucht, bedarf deren erneute Durchsuchung einer neuen Anordnung

Hausdurchsuchungen werden häufig wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Dabei suchen die Polizeibeamten einerseits nach den Drogen selbst, beispielsweise nach Marihuana oder Kokain, oder aber auch nach Utensilien, die mit dem Drogenkonsum bzw. dem Drogenhandel zusammenhängen, z.B. Feinwaagen. Es wird zudem auch nach Handys gesucht, die aufgrund von Kontaktnummern oder Chat-Verläufen Aufschluss über den Erwerb oder den Handel mit Drogen geben können. Solche Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden. Liegt Gefahr im Verzug vor dürfen Durchsuchungen aber auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden, § 105 StPO. Unter dem Begriff „Gefahr im...

Strafverfahren gegen Betreiber und Kunden von Drogen-Onlinehandel „Chemical Revolution“

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits angekündigt, dass nun auch im Fall von „Chemical Revolution“ strafrechtliche Ermittlungen gegen die potenziellen Kunden eingeleitet werden sollen. So ist davon auszugehen, dass einige potenzielle Kunden von „Chemical Revolution“ in absehbarer Zeit von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten werden.

1.000 Ecstasy-Pillen – ohne Feststellungen zum Wirkstoffgehalt kein Erwerb in nicht geringer Menge

In gerichtlichen Verfahren gilt der allseits bekannte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. So auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht mehr zur Verfügung, muss die Wirkstoffkonzentration der Drogen geschätzt werden. Das Gericht muss dabei andere sicher feststellbare Umstände berücksichtigen. Dazu zählen etwa die Herkunft und der Preis der Betäubungsmittel, die Handelsstufe oder Begutachtungen in Parallelverfahren. Dem Beschluss vom 31.05.2016 – 3 StR 138/16 lag dem Bundesgerichtshof ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Beschuldigte 500 Ecstasy-Tabletten, 700g Marihuana, später erneut 500 Ecstasy-Tabletten und 3kg Amphetamin erworben hatte. Das Landgericht hatte es zuvor versäumt,...

Unterjubeln von Haschkeksen – keine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung

Noch knapp zwei Monate und dann ist es schon wieder so weit – das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Eine gute Gelegenheit, um mal wieder eine schöne Zeit mit der ganzen Familie zu verbringen. Doch was ist zu tun, wenn man befürchtet, mit der Familie ein schnarchend langweiliges und bedrückendes Weihnachten feiern zu müssen? Der vor dem Amtsgericht Rockenhausen angeklagte junge Mann hatte für dieses Problem eine vermeintlich gute Lösung. Er brachte zum gemeinsamen Weihnachtsfest bei seiner Mutter selbst gebackene Plätzchen mit, in die er Cannabis eingearbeitet hatte. Um die sonst immer so schlechte Stimmung auf der Weihnachtsfeier aufzuhellen, legte...

Neues vom zweiten Strafsenat: Verbotener Besitz von Drogen ist kein Vermögen

Es wird spannend – der zweite Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) beabsichtigt wieder einmal, seine Rechtsprechung zu ändern. Dieses Mal geht es um nicht weniger als den durch die Rechtsprechung über Jahre modifizierten strafrechtlichen Vermögensbegriff, zu dem der zweite Senat einen sehr lesenswerten und interessanten Anfragebeschluss vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15 verfasst hat. Würden sich die anderen Senate des BGH der Rechtsansicht des zweiten Senats anschließen, so würde der verbotene Besitz von Drogen zukünftig nicht mehr unter den Vermögensbegriff fallen. Das hätte zur Folge, dass das Erpressen oder betrügerische Erlangen von Betäubungsmitteln kein Vermögensdelikt mehr erfüllen würde. Allein Verstöße gegen...

BGH zur Einschränkung des Notwehrrechts aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung

Das Notwehrrecht ist ein beliebtes Examensthema. Den Schwerpunkt der Prüfung bildet dabei oft die Gebotenheit der Verteidigungshandlung, die von der Rechtsprechung durch zahlreiche Fallgruppen eingeschränkt wird. Ob Absichtsprovokation, Näheverhältnis, Schuldunfähigkeit oder krasses Missverhältnis – liegt eine dieser Fallgruppen vor, so gilt in der Regel der Slogan „Schutzwehr statt Trutzwehr“. Was genau unter den Fallgruppen zu verstehen ist, wird von der Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. So auch in dem Beschluss vom 12.04.2016 – 2 StR 523/15, in dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Fallgruppe des krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung zu beschäftigen hatte. In dem zu verhandelnden Fall hatte der...