Kinderpornografie und der Fall Edathy
Die letzten Wochen war das Interesse am Fall Edathy ein wenig zum Erliegen gekommen. Gegen Edathy wird wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Nun liegt offenbar der Abschlussbericht des LKA Niedersachsens vor. Wer an einer Chronologie des Verfahrens interessiert ist, kann diese auf der Seite des ndr nachlesen. Juristisch bleibt das Verfahren interessant, da voraussichtlich zu klären sein wird, ob ein – jedenfalls zurzeit noch – nicht strafbares Verhalten (Besitz von Nacktbildern) bereits strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg