Verschlagwortet: Einbruch
Der Wohnungseinbruchdiebstahl im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist ein absoluter Strafrechtsklassiker, der gerne in Klausuren vorkommt, aber auch häufig Gegenstand von Fällen der Strafrechtspraxis ist. Besonderes Augenmerk fällt dabei bereits auf den Begriff der „Wohnung“, aber auch auf den Verbrechenstatbestand des § 244 Abs. 4 StGB, nach dem der Einbruchdiebstahl in eine sog. „dauerhaft genutzte Privatwohnung“, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen ist. Wie die Begriffe der „Wohnung“ und der „dauerhaft genutzten Privatwohnung“ auszulegen sind, war Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) vom 24. Juni 2020 (5 StR 671/19)....
Und schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung veröffentlicht, die sich Examenskandidaten gut merken sollten. Denn Gegenstand der Entscheidung ist der beliebte Themenkomplex des Diebstahls, oder genauer gesagt des Wohnungseinbruchdiebstahls, anhand dessen sich allerlei Problemwissen prüfen lässt. Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2016 – 1 StR 462/16 mit der Frage beschäftigt, ob ein Wohnmobil, wenn es im Urlaub genutzt wird, eine Wohnung im Sinne des § 244 StGB darstellt und somit der erhöhten Straferwartung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe unterliegt. Anlass war die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Würzburg, durch...
Nach fast drei Jahren Ungewissheit steht nun fest: Wer eine Wohnung durch eine Terrassentür betritt, begeht auch dann keinen Wohnungseinbruchdiebstahl, wenn die Tür auf manipulative Art und Weise geöffnet wurde. Dieser brandaktuellen und besonders relevanten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. März 2016 – 3 StR 404/15 lag der folgende Fall zugrunde: Der Angeklagte hatte im Jahr 2013 aus einem Wohnhaus Alkohol entwendet. Um in das Wohnhaus zu gelangen, griff er durch ein auf Kipp stehendes Fenster und löste die am oberen Fensterrahmen angebrachte Verriegelungsschiene. Dadurch war es ihm möglich, das Fenster weiter nach hinten zu kippen und den Griff...