Verschlagwortet: Einwilligung
Die Frage, ob ein ärztlicher Heileingriff den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, hat sich als ein Dauerbrenner medizinstrafrechtlicher Erörterungen erwiesen und muss auch immer wieder vom Bundesgerichtshof entschieden werden. In seiner Entscheidung vom 26. Mai 2020 (2 StR 434/19) musste sich der Bundesgerichtshof nun mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Körperverletzung auch dann vorliegt, wenn der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nicht durch einen Arzt, sondern durch eine Pflegekraft sogleich aber in heilender Absicht erfolgt. Auch musste er sich damit beschäftigen, ob in einem solchen Fall eine rechtfertigende Einwilligung in Betracht kommt. Der Angeklagte war vorliegend als examinierte Pflegekraft in...
In eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB kann man unter Umständen einwilligen. So ist bei einem ärztlichen Eingriff der objektive Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB zunächst regelmäßig erfüllt. In § 223 StGB heißt es nämlich, dass derjenige bestraft wird, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Erst die ausdrückliche, stillschweigende, tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung eines Patienten rechtfertigt in der Regel den Eingriff und hat die Straflosigkeit des Arztes zur Folge. Auch in Sportwettkämpfen, insbesondere Kampfsportarten, werden den Teilnehmern nicht selten erhebliche Schmerzen durch ihre Gegner zugefügt, welche tatbestandlich als Körperverletzung zu werten...
Das Institut der Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung ist heikel und viel diskutiert. Wenn es darum geht, was der Mensch mit seinem eigenem Körper tun darf, gibt es keine Grenzen. Von A-Z oder besser gesagt bis zum Suizuid, man darf sich alles antun, solange man dabei niemanden gefährdet. Anders ist die Rechtslage, wenn es um die Frage geht, ob man sich von einer anderen Person verletzen lassen darf. Aus dieser Frage heraus wurde das Rechtsinstitut der Einwilligung geschaffen. Liegt eine wirksame Einwilligung in eine Fremdverletzung vor, so wirkt diese für den Handelnden rechtfertigend. Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung, mit denen...
Wenn man jemanden schlägt, stellt dies grundsätzlich eine Körperverletzung da. Eine Strafbarkeit scheidet aber aus, wenn man z.B. aus Notwehr handelt oder der Körperverletzung eine Einwilligung der verletzten Person vorausgeht. Zur Einwilligung heißt es in § 228 StGB, dass derjenige grundsätzlich nicht rechtswidrig handelt, der eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person begeht (z.B. beim Boxkampf, Tätowierer, Chirurg). Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung kommt aber in Betracht, wenn die Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Nach einem Bericht von Spiegel Online hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur umstrittenen Frage Stellung genommen, ob sich Teilnehmer einer verabredeten einvernehmlichen Massenschlägerei strafbar machen können. Diese...