Verschlagwortet: empfindliches Übel
Definition: Ein Übel ist jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung in der Außenwelt. Empfindlich ist ein Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von einer Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren.
Einer Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Doch was ein empfindliches Übel sein soll, kann man sich als Laie kaum vorstellen. Aber auch für Praktiker und Studenten ist es wichtig, den sehr praxisrelevanten Tatbestand der Nötigung zu beherrschen. Daher wollen wir denn Begriff des empfindlichen Übels heute im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennenlernen, auffrischen oder auch vertiefen. Definition: Ein Übel ist jede als nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt. Es ist empfindlich, wenn es bei objektiver Betrachtung...