Verschlagwortet: EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention: Das Recht auf ein faires Verfahren

Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 366/23) vom 5. März 2024 spielte die Europäische Menschenrechtskonvention eine wichtige Rolle. Doch worum handelt es sich dabei überhaupt? Die Europäische Menschenrechtskonvention, die üblicherweise als EMRK abgekürzt wird, bildet das Fundament des Menschenrechtsschutzes in Europa. Sie wurde am 4. November 1950 von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Sie sichert grundlegende bürgerliche und politische Rechte. Im Beschluss des Bundesgerichtshofes ging es um Art. 6 EMRK, der ein Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK lautet wie folgt:  „Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf...

Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung und Begründung möglich

Es bleibt dabei – die Verwerfung einer Revision durch Beschluss ist auch ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründung möglich Nach § 349 Abs. 2 StPO kann der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision einstimmig durch Beschluss verwerfen, wenn er sie für offensichtlich unbegründet erachtet. Gegen diese Regelung hatte sich ein Revisionsführer mit der Verfassungsbeschwerde gewandt und dabei insbesondere gerügt, dass zu der Verwerfung der Revision weder eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt, noch der Beschluss begründet werden muss. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich mit der Regelung des § 349 Abs. 2 StPO befasst und sie in seiner Entscheidung vom 30.6.2014 – 2 BvR 792/11 für verfassungsrechtlich...