Verschlagwortet: Entschuldigung

Fliegende Fäuste: Schlägerei ausgelöst

Um Gefahren zu begegnen, die sich aus einer Schlägerei ergeben, hat der Gesetzgeber die Beteiligung an einer Schlägerei im § 231 StGB unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich aber nur, wer an einer Schlägerei teilnimmt und durch diese der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verursacht wird. Damit handelt es sich bei dem § 231 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Um sich wegen § 231 Abs. 1 StGB strafbar zu machen, muss sich der Vorsatz nicht auf den Eintritt der schweren Folge erstrecken.  Doch wann kann eigentlich von einer Schlägerei gesprochen werden? Bei einer Schlägerei handelt...

Strafbefehlsverfahren: Keine Verwerfung des Einspruchs bei Abwesenheit des Angeklagten und des Verteidigers in der Hauptverhandlung, wenn die Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtsfehlerhaft unterblieben ist

Durch den Erlass eines Strafbefehls kann eine Strafsanktion gegen den Angeklagten festgesetzt werden, ohne dass zuvor eine Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht stattgefunden hat. Da der Angeklagte auf diese Weise jedoch allein „aufgrund der Aktenlage“ verurteilt werden kann, besteht für ihn immer noch die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl. Ist der Einspruch rechtzeitig eingelegt worden, findet dann in der Regel eine Hauptverhandlung statt. Zu dieser muss der Angeklagte, der den Einspruch eingelegt hat, dann aber auch erscheinen. Ist der Angeklagte dennoch nicht zur Hauptverhandlung erschienen und auch nicht genügend entschuldigt, hat das Gericht die Möglichkeit, ohne Verhandlung zur Sache...