Verschlagwortet: Erpressung
Der erpresserische Menschenraub, der im § 239a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, vereint sowohl Elemente der Erpressung als auch der Freiheitsberaubung. § 239a Abs. 1 StGB lautet wie folgt: „Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Mit dem erpresserischen Menschenraub hat sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 552/23) in...
Neben der Erpressung und dem Raub gibt es noch die räuberische Erpressung, die diese beiden Tatbestände miteinander verbindet. Nach § 255 Strafgesetzbuch (StGB) wird die Erpressung, die durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird, gleich eines Raubes bestraft. Auch die Qualifikationen des Raubes sind also anwendbar. § 250 StGB regelt den schweren Raub (Abs. 1), den besonders schweren Raub (Abs. 2) und den minder schweren Fall des Raubes (Abs. 3). Mit einer Variante des besonders schweren Raubes bzw. der besonders schweren räuberischen Erpressung, in der es um das...
Neben der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, bei welcher bestraft wird, wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise die Freiheit beraubt, ist im darauffolgenden § 239a StGB der erpresserische Menschenraub normiert. Nach diesem wird bestraft, „wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) ausnutzt, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt“. § 239a Abs. 4 StGB legt jedoch fest, dass die Strafe auch gemildert...
Der Raub gem. § 249 Strafgesetzbuch (StGB) ist nicht immer problemlos von der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB zu unterscheiden. So heißt es im § 249 Abs. 1 StGB: „Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Eine räuberische Erpressung gem. § 255 StGB besteht dahingegen, wenn die Voraussetzungen des § 253 StGB vorliegen, der die Erpressung regelt, und die Erpressung nach §...
Die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe ist ein bekanntes Problem in einer Strafrechtsklausur. Um in einem Fall zu entscheiden, ob es um einen Täter handelt oder um jemanden, der Beihilfe leistet, gibt es zwei Ansichten. Nach der Ansicht der Tatherrschaftslehre kommt es auf die Tatherrschaft an. Täter ist demnach, wer die Tatherrschaft hat, also wer das Geschehen steuert, wobei auch derjenige das Geschehen in den Händen hält, der jederzeit eingreifen könnte. Nach einer anderen Ansicht ist das Tatinteresse, der Umfang der Tatbeteiligung und der Wille zur Tatherrschaft für die Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft entscheidend. Mit der Frage; „Beihilfe oder...
Wer eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er auch den Straftatbestand einer Qualifikation erfüllt und sich somit der Strafrahmen erhöht. So ist die räuberische Erpressung gem. § 255 StGB beispielsweise eine Qualifikation zur Erpressung nach § 253 StGB. Doch worin unterscheiden sie sich? Während bei der Erpressung eine Nötigung durch Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel reicht, durch den der Vermögensschaden beim Opfer herbeigeführt werden soll, ist bei der räuberischen Erpressung ein qualifiziertes Nötigungsmittel notwendig. Die Nötigung muss durch Gewalt gegen eine Person geschehen und gedroht werden muss mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben....
Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...