Verschlagwortet: Erschleichen von Leistungen
Es ist eine weit verbreitete Annahme, man würde sich nicht wegen Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) strafbar machen, wenn man nur deutlich genug darauf hinweist, kein Ticket zu haben. Manche hängen sich dafür ein Schild um, andere tragen eine Mütze, auf der geschrieben steht „Ich fahre schwarz“. Diese Idee hatte auch ein Mann, der mit einem ICE der Deutschen Bahn schwarzgefahren ist. Sein Plan ging jedoch nicht auf. Das OLG Köln hat am 28. September 2015 (III-1 RVs 118/15) die Verurteilung wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB bestätigt. Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Mitarbeiter der Bahn den Schriftzug „Ich fahre...
Auch in München ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt. Damit das auch wirklich jeder gut versteht, hat man in den Zügen sogar mehrsprachige Hinweisschilder angebracht: Sehr gelungen ist allerdings bereits die deutschsprachige Version der mahnenden Tafel: „Wenn Sie die Verkehrsmittel im MVV ohne gültigen Fahrausweis benutzen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 € fällig. Egal, ob Sie keine Fahrkarte besitzen oder einfach nicht gestempelt haben. Welche Gründe Sie auch vorbringen: Glauben Sie uns, es gibt keine Ausrede, die wir noch nicht gehört haben. Wir kennen sie alle und keine zieht. Zusätzlich zu den in § 7 genannten 40 € behalten wir es uns vor, Ihr Schwarzfahren...
Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird bereits mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € sanktioniert. Zudem wird das Schwarzfahren als Beförderungserschleichung nach § 265a StGB gern auch mal strafrechtlich verfolgt. Zumindest auf der Einnahmenseite geht da doch sicher noch mehr .. dachte und kann sich das Bundesverkehrsministerium nun durchaus auch vorstellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung auf zukünftig 60,00 €. Begründet wird dies zum einen mit der Unfairness, die in diesem Bereich stattfinde, zum anderen wird immer wieder auf die wirtschaftlichen Verluste der Verkehrsanbieter hingewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach dem tatsächlichen Schaden pro Schwarzfahrt. Selbst wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt als...