EuGH: Doppelte Strafverfolgung wegen derselben Tat kann ausnahmsweise zulässig sein
Die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist an die Einhaltung bestimmter Verfahrensgrundsätze gebunden. Dazu gehört auch der Umstand, dass einer Durchführung des Strafverfahrens keine Verfahrenshindernisse entgegenstehen dürfen. Ein solches Verfahrenshindernis kann sich aus dem Verbot der Doppelbestrafung bzw. dem Verbot der Doppelverfolgung (ne bis in idem) ergeben. Dieses Verbot ist einerseits in Artikel 103 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verankert, findet sich aber ebenso in Artikel 50 der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) und Artikel 54 des Schengen-Durchführungs-Übereinkommens (SDÜ). Über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solches „Europäisches Doppelverfolgungsverbot“ aus Art. 54 SDÜ i.V.m. Art. 50 GRCh vorliegt, hat nun der Europäische Gerichtshof...