Ist eine Handlung exhibitionistisch, wenn sie der Vorbereitung eines anderen Sexualdelikts dient?
Während exhibitionistische Handlungen im Rahmen des Studiums kaum eine Rolle spielen, hört man in der Praxis des Öfteren von Vorfällen, in denen Männer ihr Geschlechtsteil in der Öffentlichkeit zeigen. Ein solches Verhalten kann eine exhibitionistische Handlung darstellen und gemäß § 183 StGB (Strafgesetzbuch) bestraft werden. § 183 Abs. 1 StGB lautet indes wie folgt: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Vorschrift schützt den Einzelnen vor aufgedrängter Konfrontation mit fremder und beziehungsloser Sexualbetätigung, die häufig als schockierend und bedrohlich empfunden wird und zu nachhaltigen...