Reform der Tötungsdelikte bedeutet nicht Abschaffung von Mord und Totschlag
Gut ein Jahr nach ihrer Einsetzung hat die Expertenkommission zur Reform der Tötungsdelikte am 29. Juni 2015 ihren rund 900 Seiten starken Abschlussbericht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überreicht. Bundesjustizminister Maas hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Neuregelung der Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) vorsieht. Die gesamte Debatte sorgt bei vielen Menschen für Verwunderung oder für Unverständnis. Einige befürchten, dass es den Tatbestand „Mord“ in Zukunft nicht mehr geben wird und dass höchst verwerfliche Tötungen zukünftig nicht mehr mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden sollen. Dem ist nicht so. Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte...