Neues zum Urkundenbegriff: einfache Urteilsabschrift ist keine Urkunde
Heute heißt es wieder: Examenskandidaten und Liebhaber skurriler Fälle aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte vor einigen Monaten darüber zu entscheiden, ob eine einfache Urteilsabschrift die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 StGB erfüllt. Über den Fall dazu wurde viel geschrieben, wohl gerade weil auf der Anklagebank ein Rechtsanwalt saß. Dieser war anscheinend arbeitstechnisch überlastet und konnte seinen Mandanten deshalb wenig bis gar nicht vertreten. Auf mehrmalige Nachfragen seines Mandanten, wie es denn um seinen Fall bestellt sei, fälschte der Rechtsanwalt eine einfache Urteilsabschrift, um seine vermeintlich getane Arbeit zu beweisen. Sein Mandant sollte glauben, dass schon ein...