Verschlagwortet: Fälschung beweiserheblicher Daten

Pdf-Dokumente von Arbeits- und Prüfungszeugnissen im E-Mail Anhang als Reproduktion i. S. v. § 269 StGB?

Dokumente, welche nicht als Originalurkunden mit der dadurch verkörperten Garantiefunktion erscheinen, sondern erkennbar nur als nicht mit den für eine entsprechende Urkunde typischen Authentizitätsmerkmalen versehene Kopien einer vermeintlichen Urkunde, werden von § 269 StGB nicht umfasst, mit der Ausnahme, dass das Dokument nicht den Eindruck erweckt, das Original zu sein.  Zum Sachverhalt Nach den Feststellungen des Landgerichts soll der Angeklagte mit einem Computerprogramm Totalfälschungen von fünf Arbeitszeugnissen sowie von einem Prüfungszeugnis der IHK angefertigt haben, um diese für Bewerbungen zu verwenden. Er soll dem Zeugen W, dem Geschäftsführer der R-GmbH, die o. g. Dokumente als Teil einer Bewerbung im E-Mail...

Täter kaufte hunderte von Online-Tickets mittels fremder Kreditkartendaten

Die Betrugs- und Urkundsdelikte sind nicht nur in der Praxis, sondern auch in strafrechtlichen Klausuren von überragender Bedeutung, weshalb es unerlässlich ist, die Definitionen und Probleme möglichst gut zu kennen. Im Zeitalter der Digitalisierung kommt dem Computerbetrug gem. § 263a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) freilich immer mehr Bedeutung zu. Insoweit macht sich wegen Computerbetrugs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte...