Verschlagwortet: Fahrerflucht
Am Sonntag waren im Tatort wieder einmal die Stuttgarter Kommissare in der ARD im Einsatz und es gab gleich zwei juristisch interessante Fragen. Die erste Frage lautet, kann der Rechtsanwalt nach ca. 15 Jahren noch wegen einer „Unfallflucht“ strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden oder sind etwaige Straftaten bereits verjährt. Dem lag zu Grunde, dass der Rechtsanwalt vor rund 15 Jahren im betrunkenem Zustand ein Mädchen angefahren hat und nach dem Unfall weiter gefahren ist. Das Mädchen ist verstorben. Am Ende des Films wendete sich die Staatsanwältin an den Rechtsanwalt und meinte, sie würde prüfen, ob etwaige Straftaten noch nicht verjährt...
So lautet eine der zahlreichen Fragen auf dem Zusatzfragebogen zur schriftlichen Zeugenaussage bei Fahrerflucht. Diesen Fragebogen bekommen mögliche Tatzeugen nach einem Unfall von der Polizei übersandt, wenn sich einer der Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernt hat. Die Beantwortung dieser Frage löst bei mir immer ein Schmunzeln aus. In der mir gerade zur Bearbeitung vorliegenden Akte hat der auf dem Balkon stehende Zeuge angegeben: War vom Balkon ganz schlecht zu erkennen. Da bin ich ein wenig erleichtert! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin
In einer Strafsache wegen Unfallflucht hatte ich mich am 18. Oktober 2010 an die Amtsanwaltschaft Berlin gewandt und mich nach dem Sachstand erkundigt. Heute bekam ich die Antwort, in welcher ausgeführt ist: Berlin, den 26.10.2010 Fertigungsdatum 23. Februar 2011 Na ja, immerhin wurde mir mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Darauf kann man ja auch ein wenig länger warten. Rechtsanwalt Dietich, Berlin