Alkoholtestkäufer als Agent Provocateur?
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen musste sich in seiner Entscheidung vom 31.10.2011 (2 Ss Rs 28/11) mit der Frage auseinandersetzen, ob der polizeilich gesteuerte Einsatz eines jugendlichen Alkoholtestkäufers den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Nr. 10 Jugendschutzgesetz (JuSCHG) i. V. m. § 17 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, der fahrlässig Alkohol an Jugendliche abgibt. In dem vorliegenden Verfahren hatte die Poliziei bewusst jugendliche Testkäufer eingesetzt. Der Verteidiger hatte in dem Verfahren vorgetragen, dass eine Ordnungswidrigkeit aus Gründen des fairen Verfahrens ausscheidet, wenn ein von der Polizei gelenkter Jugendlicher...