Verschlagwortet: Fahrverbot
Das Kammergericht stellt in seinem Beschluss klar, dass das Fahrverbot auch für den selbständigen Zahnarzt im vorliegenden Fall keine außergewöhnliche Härte darstelle, die ein Absehen von dem Fahrverbot ausnahmsweise ermöglichen würde.
Höchstwahrscheinlich hat fast jeder Autofahrer die Straßenverkehrsregeln schon einmal wissentlich oder aus Versehen missachtet. Ob zu schnelles Fahren, Fahren über eine rote Ampel oder Telefonieren am Steuer – bei all diesen Ordnungswidrigkeiten muss ein Bußgeld bezahlt werden. Neben Punkten in Flensburg drohen aber in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Lediglich in Fällen, in denen ein besonders gefährlicher und grober Verkehrsverstoß vorliegt, kann neben der Geldbuße unter den Voraussetzungen des § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot erteilt werden. Das Fahrverbot hat zur Folge, dass der Führerschein abgegeben werden muss und der Betroffene in dem angeordneten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr...
Nach einem Beschluss des OLG Hamm riskiert ein Fahrverbot, wer hinterm Steuer wiederholt bei der Nutzung seines Handys erwischt wird. Grundsätzlich muss derzeit mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld in Höhe von 40,00 € gerechnet werden, wenn das Mobiltelefon während der Fahrt zumindest in der Hand gehalten wird. Die Regelgeldbuße kann sich allerdings schnell erhöhen, wenn der Fahrer einschlägige Voreintragungen in der Kartei zu stehen hat. Berücksichtigung fanden im konkreten Fall zahlreiche weitere Verstöße im Straßenverkehr, so dass das Gericht eine beharrliche Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugführer festgestellt hat. Es bleibt daher zu bemerken, dass eine wiederholt geahndete...