Der Freiheitsentzug im Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht ist in den normalen Strafrechtsvorlesungen im Normalfall kein Thema. Doch kann man sich mit dem Jugendstrafrecht und seinen Unterschieden zum Erwachsenenstrafrecht oftmals im Schwerpunktstudium beschäftigen. Auch die Beurteilung der Haftstrafe unterscheidet sich. So ist ein Freiheitsentzug in Form einer Jugendstrafe gemäß § 17 JGG beim Vorliegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen oder wegen Schwere der Schuld möglich. Wann die Schwere der Schuld festgestellt werden kann und wie die Jugendstrafe zu bemessen ist, hat der Bundesgerichtshof (3 StR 481/22) in seinem Beschluss vom 7. Februar 2023 beantwortet. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Krefeld wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung...