Doppelt erwischt – erst Alkohol am Steuer und dann ohne Führerschein
Manchmal hat man auch als Autofahrer Pech. Nach einem Bericht der Bürstädter Zeitung wurde ein 65-Jähriger zunächst von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt. Aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ihm die Fahrerlaubnis abgenommen. Einige Tage später wurde der Fahrer erneut von der Polizei gesichtet. Da ihm der Führerschein bereits nach der Trunkenheitsfahrt abgenommen wurde, fuhr der Autofahrer nun ohne Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin