Diebstahl – Wegnahme verlorener Sachen
Die Frage wann und ob eine fremde bewegliche Sache im Rahmen eines Diebstahls gemäß § 242 StGB weggenommen wurde bereitet sowohl bei der Lösung juristischer Klausuren als auch in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten. Stein des Anstoßes ist hierbei häufig, ob das Opfer noch Gewahrsam an der jeweiligen Sache hatte. Wesentliche Voraussetzung der Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams durch den Täter. Gewahrsam ist hierbei nach gängiger Definition die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft. Ein einmal begründeter Gewahrsam besteht fort, solange der Gewahrsamsinhaber noch Einwirkungsmöglichkeiten auf die Sache hat. Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass...