50 Jahre Strafe – Höher geht wohl nicht!
Nicht nur im Strafrecht muss man mit hohen Strafen rechnen. Nach einem Bericht von spiegel-online wurde ein Fußballspieler in der Schweiz für 50 Jahre gesperrt, weil er den Schiedsrichter attackiert haben soll. Klingt wirklich drakonisch! Immerhin gibt es offensichtlich wie im Strafrecht möglicherweise eine Begnadigung. Einen Antrag auf Begnadigung kann man wohl im schweizer Fußball bereits in einem Jahr stellen. Dies wäre weit weg von der strafrechtlichen Halbstrafe. Sollte es mit dem Gnadenantrag nicht klappen, heißt es dann wohl: Wenn die Füße nicht mehr flitzen, spielen wir vergnügt im Sitzen. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht in Berlin Kreuzberg