Die Hütte brennt – auch im Strafgesetzbuch
Die Floskel „die Hütte brennt“ hört man oftmals als eine Umschreibung dafür, dass sehr viel los ist bzw. kräftig gefeiert wird. Wer allerdings bei unserer letzten Definitionsrunde den § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB aufmerksam gelesen hat, dem dürfte aufgefallen sein, dass auch das Strafgesetzbuch den Begriff der Hütte im Rahmen der Brandstiftungsdelikte verwendet. Was man unter einer Hütte im strafrechtlichen Sinne versteht, ist heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung von Definitionen. § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB lautet: Wer fremde Gebäude oder Hütten in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von...