Verschlagwortet: Gefährdung des Straßenverkehrs
„Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutsamen Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der § 315c StGB regelt die Gefährdung des Straßenverkehrs und enthält neben dieser Variante (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB noch weitere Alternativen, nach der eine Gefährdung des Straßenverkehrs in Frage kommt. Der Bundesgerichtshof (4 StR 377/22) hat sich in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2022 mit der oben genannten Variante auseinandergesetzt. Im hiesigen Sachverhalt transportiere der Angeklagte im Auftrag eines...
Alkohol oder andere berauschende Mittel am Steuer werden oftmals als Ordnungswidrigkeit verfolgt, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich damit auch strafbar machen. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist zum einen die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und zum anderen die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) geregelt. Nach dem § 316 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Mit der Trunkenheit im Verkehr nach § 316...
Straßenverkehrsdelikte sind bei Examensprüfern sehr beliebt. Wenn einmal nicht die ganze Klausur im Straßenverkehr spielt, finden sich doch zumindest immer öfter eigene Teile darin, in denen man dem Prüfer seine Kenntnisse präsentieren kann. Ein beliebter Tatbestand ist die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB. Hier spielen insbesondere Promille-Grenzen und die besonders schweren Verkehrsverstöße eine Rolle, die „grob verkehrswidrig“ oder „rücksichtslos“ begangen werden müssen. Was sich hinter dem Begriff der Rücksichtslosigkeit verbirgt, erläutern wird heute. Zur Erinnerung erst einmal der Wortlaut des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht...