Verschlagwortet: gefährliche Körperverletzung
Bei unserer wöchentlichen Wiederholung geht es heute um einen Klassiker des StGB. Die Rede ist von der gefährlichen Körperverletzung durch das Beibringen von Gift oder anderen Stoffen. Wann und wie genau der Stoff jemandem beigebracht werden muss, um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu erfüllen, wollen wir uns noch einmal vergegenwärtigen. Wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 wird bestraft, wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht. Definition: Beigebracht hat der Täter das Gift bzw. den Stoff, wenn er dessen Verbindung mit dem Körper derart herstellt, dass dieses dort seine gesundheitsschädliche Wirkung...
Nachdem der Winter mit Schnee und Eis nun auch in Berlin zugeschlagen hat und sich in hartnäckiger Kombination allmorgendlich auf den Scheiben meines Kraftfahrzeugs beliebt macht, da rauschen passenderweise auch die ersten Gerichtsurteile mit Winterbezug durch die Gazetten. Im konkreten Fall trug sich das zu besprechende Ereignis zwar schon im Vorwinter zu, es ist jedoch immer wieder vertrauensbildend und schön zu sehen, dass es innerhalb eines vollen saisonalen Zyklus möglich ist, zu einem erstinstanzlichen Urteil zu gelangen. Bei der Lektüre der ersten Meldungen des Tages auf dem Spiegel Online-Portal war ich daher wieder einmal sehr dankbar für die investigative politische...
Nachdem letzten Monat an dieser Stelle die Definition des gefährlichen Werkzeugs erklärt und wiederholt wurde, widmen wir uns heute der Tatvariante der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, die im Gesetzestext gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB wie folgt normiert ist: Wer die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Definition: Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie objektiv generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Nach der h. M....
(Darstellung BGH 3 StR 392/11 vom 14. 2.2012 mit Schwerpunkt der Anforderungen an die im Rahmen des Raubes gem. § 249 Abs. 1 StGB erforderliche Zueignungsabsicht) Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts Duisburgs Der Angeklagte hatte dem Geschädigten gegen dessen Widerstand ein Mobiltelefon entwendet, um im Speicher des Mobiltelefons nach Beweisen für eine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Schwester des Mitangeklagten zu suchen. Die Dateien kopierte er später auf sein eigenes Mobiltelefon, um sie an Dritte zu verschicken. Ob der Geschädigte sein Gerät zurückerlangen würde, war ihm gleichgültig. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Angeklagten aufgrund dieser Feststellungen wegen Raubes...
Der absolute Klassiker unter den strafrechtlich relevanten Definitionen ist die des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen der gefährlichen Körperverletzung. Besonders gerne wird sie in studentischen Klausuren geprüft und sollte deswegen gelernt und gelegentlich wiederholt werden. Die gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges wird in § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB aufgeführt. Hier heißt es: Wer die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Definition: Ein Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den...
werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantworten muss. Woran liegt das? Zunächst einmal geht ein Gericht davon aus, dass im Vergleich zum Einzeltäter eine höhere kriminelle Energie vorliegt, wenn zwei oder mehre Personen eine Straftat begehen. Deshalb wird bei der Strafzumessung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Person allein oder in der Gruppe gehandelt hat. Neben den allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten stehen im Gesetz aber auch viele „Strafschärfungen“ die unmittelbar an die Anzahl der Tatbeteiligten anknüpfen. Die erste befindet sich in § 25 Abs. 2 StGB. Hier heißt es, Begehen mehrere...