Verschlagwortet: gefährliches Werkzeug
Die Frage, ob ein Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, ist wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Strafrecht. Immer wieder muss der Bundesgerichtshof beurteilen, ob es sich bei einem konkreten Gegenstand tatsächlich um ein gefährliches Werkzeug handelt. Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Da die Qualifizierung als gefährliches Werkzeug meist ein höheres Strafmaß bedeutet, ist eine sorgfältige Einordnung zwingend erforderlich. So auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2021 (1 StR 347/20), in...
Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs ist so streitumrankt wie wohl kaum ein anderer Begriff im besonderen Teil des Strafgesetzbuchs. Aufzufinden ist er in § 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB bezüglich der Körperverletzung, jedoch auch in § 244 Absatz 1 Nr. 1a StGB und in § 250 Absatz 1 Nr. 1a StGB im Rahmen der Diebstahls- und Raubdelikte. Angesichts der Häufigkeit entsprechender Straftaten hat die Frage, wann ein bestimmter Gegenstand ein gefährliches Werkzeug darstellt, erhebliche Praxisrelevanz. Die Folge hiervon ist eine stark ausdifferenzierte Einzelfallrechtsprechung, welche die Werkzeugqualität einzelner Gegenstände zum Thema hat. Der heutige Beitrag befasst sich mit einem BGH-Urteil...
Eine Körperverletzung nach § 223 StGB liegt dann vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die Freiheitsstrafe beträgt dann bis zu fünf Jahren. Wird die Körperverletzung jedoch beispielsweise mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges begangen, kommt eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren. Was man unter dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs versteht, haben wir bereits im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt. Aber noch einmal zur Wiederholung: Unter einem gefährlichen Werkzeug versteht man jeden beweglichen Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit...
Gemäß § 250 Absatz 2 Nr.1 StGB macht sich ein Täter wegen besonders schweren Raubes oder räuberischen Diebstahls strafbar, wenn er bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet. Auch wenn sich der Begriff des Verwendens auf den ersten Blick so anhören mag, als sei die Einwirkung auf den Körper des Opfers erforderlich, so ist dies nicht der Fall. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst das Tatbestandsmerkmal des Verwendens im Sinne des § 250 Absatz 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB jeden zweckgerichteten Gebrauch eines objektiv gefährlichen Tatmittels. Das Verwenden bezieht sich hierbei auf den Einsatz des Nötigungsmittels zur Verwirklichung des Raubtatbestandes. Im Fall...
Im vorliegenden Fall hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Eignung des Cutter-Messers als gefährliches Werkzeug befasst. Der Angeschuldigte hatte der Geschädigten in einem Kraftfahrzeug mit der flachen Hand und dem Handrücken zahlreiche Schläge ins Gesicht versetzt.
Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Beim Einkaufen steckt man geistesabwesend und versehentlich einen Artikel ein, wobei einen das Personal erwischt. Bei der anschließenden Durchsuchung stellt sich heraus, dass man noch einen Seitenschneider mit sich trägt. Und nun der Schock – der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen. Bei dem Seitenschneider soll es sich um ein „gefährliches Werkzeug“ gehandelt haben. Ob der Vorwurf zutreffend ist, kommt auf die konkrete Beschaffenheit des Seitenschneiders an. Die Rechtsprechung hat sich Ende letzten Jahres abermals damit beschäftigt, welche Voraussetzungen zur Annahme des Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen des schweren Raubes vorliegen müssen. In...
Nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) wird wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Seitdem die Rechtsprechung klargestellt hat, dass auch ein Schuh ein gefährliches Werkzeug sein kann, neigen manche Gerichte dazu, jeden wuchtigen Tritt als eine gefährliche Körperverletzung einzustufen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 26.10.2016 – 2 StR 253/16 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu überprüfen, in dem der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde. Der Angeklagte hatte einer anderen Person nach...