Verschlagwortet: Geldstrafe
Wird man in Deutschland wegen der Begehung einer Straftat verurteilt, kommen als Hauptstrafen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe in Betracht. Diese werden zwar grundsätzlich alternativ und nicht nebeneinander verhängt, allerdings hält das Strafgesetzbuch (StGB) mit dem § 41 StGB eine Ausnahmevorschrift bereit, nach der auch die kumulative Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe möglich ist. Obgleich sich eine Auseinandersetzung mit dieser Vorschrift nur vereinzelt in den veröffentlichen Gerichtsentscheidungen finden lässt, ist das Thema in der Strafrechtspraxis jedenfalls nicht von völlig untergeordneter Relevanz. In diesem Beitrag wollen wir uns den § 41 StGB daher einmal etwas genauer anschauen. Der § 41 StGB...
Im Erwachsenenstrafrecht sieht das Strafgesetzbuch als Strafen die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe vor. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen dargestellt, wobei ein Tagessatz dem entspricht, was der Beschuldigte an Geld an einem Tag zur Verfügung hat. Wenn man diese Geldstrafe nicht bezahlt oder durch gemeinnützige Arbeit tilgt, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Bisher entsprach ein Tagessatz ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Diebstahls zu 30 Tagessätzen musste man 30 Tagessätze ins Gefängnis. Nach Mitteilung von Welt soll man zukünftig für 30 Tagessätze nur noch 15 Tage ins Gefängnis, die Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin
In der Frage nach dem angemessenen Umgang mit Bagatelldelikten hat sich der Gesetzgeber für eine prozessuale Lösung entschieden. Anstatt darauf zu verzichten, manche Handlungen wie z. B. einfache Ladendiebstähle mit Strafe zu bedrohen und so Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Zwängen des Legalitätsprinzips zu befreien, wird der Verfolgungszwang prozessual gelöst: Die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, Bagatelldelikte einzustellen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering...
Die Erfolgsaussichten einer strafrechtlichen Revision zu beurteilen ist regelmäßig für einen Strafverteidiger genauso erfolgversprechend, wie ein Automatenglückspiel. Man kann es einfach nicht wissen. Gelegentlich schreibt man sich als Rechtsanwalt die Finger wund, mit dem Gefühlt, nur gewinnen zu können. Trotzdem wird die Revision verworfen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall. In dem Verfahren vor dem Kammergericht Berlin (3) 121 Ss 28/13 (28/13) hatte ich auf Wunsch meines Mandanten Revision eingelegt, um lediglich die Vollstreckung ein wenig hinauszuzögern. Mit dem Ergebnis war er als solches zufrieden. Das Landgericht Berlin hatte bei einigen Anklagepunkten eine Geldstrafe ausgeurteilt und die Tagessatzhöhe mit...