Unter einem Dach lebende Eltern und Kinder sind Garanten füreinander – unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhältnis
Als Familie sollte man füreinander da sein. Diesen Slogan würden wohl die meisten Menschen unterschreiben. Im Strafrecht sind die Einzelheiten dieses gut gemeinten Grundsatzes allerdings sehr umstritten, insbesondere wenn es um die Frage der Garantenstellung bei einer Strafbarkeit durch Unterlassen im Sinne des § 13 StGB geht. Denn hat man als Familie eine Garantenstellung allein aus natürlicher Verbundenheit inne? Oder müssen intakte Beziehungen oder zumindest eine häusliche Gemeinschaft bestehen, um eine Strafbarkeit durch Unterlassen zu begründen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu dieser Frage einen interessanten Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 3 StR 248/16 veröffentlicht, in dem er seine ständige Rechtsprechung...