Verschlagwortet: Gemeinschaftliche Körperverletzung

Ist der gemeinsame Angriff auf zwei Transportfahrer immer gleich eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB?

Gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht. Jüngst musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigen, ob eine gemeinschaftliche Körperverletzung vorlag. Der Entscheidung vom 31. Juli 2024 (2 StR 44/24) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der gesondert Verfolgte L hatte Informationen über eine Firma, die Warentransporte mit dem Schwerpunkt Schmuckwaren durchführte, erhalten. Er fasste den Entschluss, die Fahrer eines solchen Warentransporters beim Entladen des Transportfahrzeugs mit Schusswaffen zu überfallen, um die transportierten Schmuckteile und Edelmetalle zu entwenden und anschließend...

Gemeinsam ist nicht immer gleich „gemeinschaftlich“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB

Stellen wir uns vor, dass sich mehrere Personen zusammenschließen und dann gemeinsam eine Körperverletzung begehen. Ist das jetzt eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung? Das kommt, wie es unter Juristen so oft heißt, ganz auf die Umstände an. Die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung ist in § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB geregelt und hat als Qualifikation der „einfachen“ Körperverletzung nach § 223 StGB einen erhöhten Strafrahmen. Während bei der Körperverletzung nach § 223 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch eine Geldstrafe verhängt werden kann, ist die maximale Strafandrohung der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB doppelt so hoch. Hier...