Von wegen zu milde Strafen – Angeklagter kassiert sechs Monate Freiheitsstrafe für den Diebstahl von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 €
Man hört ja immer wieder, dass die Gerichte angeblich zu lasch bestrafen würden. In Münster jedenfalls scheint das anders zu sein. Denn hier wurde der Angeklagte wegen Diebstahls von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 € zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Über diese Strafhöhe staunt man in Berlin nicht schlecht. Aber auch dem Angeklagten schien diese Strafe deutlich zu hoch gewesen sein, sodass er gegen die amtsgerichtliche Verurteilung zunächst Berufung einlegte. Das Landgericht Münster hatte allerdings auch keine Bedenken gegen die Höhe der Strafe. Dem Angeklagten blieb somit nur der Weg zum Oberlandesgericht (OLG) Hamm, welches das...