U-Haft: Darf‘s auch ‘n bisschen mehr sein?
Bis zum Abschluss eines Strafverfahrens vergeht regelmäßig eine ganze Menge Zeit. Ein erstinstanzliches Urteil liegt nicht selten erst viele Monate nach der Tat vor. Problematisch wird ein sich in die Länge ziehendes Strafverfahren aber spätestens, wenn der Angeklagte die ganze Zeit in Untersuchungshaft sitzt. Mit einem solchen scheinbar nicht enden wollenden Verfahren musste sich das Kammergericht in Berlin auseinandersetzen. Ein Angeklagter hatte Beschwerde gegen seine auch lange nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils fortdauernde Untersuchungshaft erhoben. Im Ergebnis gab das Kammergericht der Beschwerde statt und hob den Haftbefehl auf. In seinem Beschluss vom 03.11.2015 – 3 Ws 532/15 – 141 AR...