Rauschgift verkauft – 5 Jahre Freiheitsstrafe zu viel?
Wenn in der Verhandlung klar wird, der Täter hat die Straftat begangen und ist schuldig, stellt sich daraufhin die Frage: „Wie ist er nun zu bestrafen?“. Im entsprechenden Paragraphen ist der vorgesehene Strafrahmen festgeschrieben, doch dieser kann meist sehr variieren. So erwartet einen Straftäter, der sich wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln gem. § 29 BtMG strafbar gemacht hat nach Abs. 2 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das ist nun eine Frage der Strafzumessung. Dabei muss sich grundsätzlich an der Schwere der Schuld orientiert werden. Grundsätze der Strafzumessung sind im § 46 StGB geregelt. Gem. Abs. 1...