Verschlagwortet: Handyverstoß
Gegen den betroffenen Autofahrer war ein Bußgeld verhängt worden, weil er während der Fahrt sein Handy „mit der rechten Hand vor seinem Oberkörper hielt, wobei ihm das leuchtende Display, welches einen roten Punkt zeigte, zugewandt war.“
Autofahrer können aufatmen! Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat bei der Nutzung von Handys am Steuer Gnade walten lassen. Kraftfahrzeugfahrer, die ein Mobiltelefon in der Hand halten und dieses über Bluetooth zum Telefonieren mit der Freisprechanlage verbunden haben, begehen keine Ordnungswidrigkeit. Dies ist insofern interessant, als dass die Handynutzung am Steuer von der Rechtsprechung tendenziell streng behandelt wurde. Erst Anfang des Jahres haben wir über eine Entscheidung des OLG Oldenburg berichtet, in der das Anschließen eines Handys zum Laden als verbotene Handynutzung qualifiziert wurde. Anlass des aktuellen Beschlusses des OLG Stuttgart vom 25.04.2016 – 4 Ss 212/16 war ein Fall, in dem...
Höchstwahrscheinlich hat fast jeder Autofahrer die Straßenverkehrsregeln schon einmal wissentlich oder aus Versehen missachtet. Ob zu schnelles Fahren, Fahren über eine rote Ampel oder Telefonieren am Steuer – bei all diesen Ordnungswidrigkeiten muss ein Bußgeld bezahlt werden. Neben Punkten in Flensburg drohen aber in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Lediglich in Fällen, in denen ein besonders gefährlicher und grober Verkehrsverstoß vorliegt, kann neben der Geldbuße unter den Voraussetzungen des § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot erteilt werden. Das Fahrverbot hat zur Folge, dass der Führerschein abgegeben werden muss und der Betroffene in dem angeordneten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr...