Das Merkmal des Hilfeleistens im Rahmen der Begünstigung
In der heutigen Wiederholung soll es um den Begriff der Hilfeleistung im Hinblick auf die Begünstigung nach § 257 StGB gehen. Nicht zu verwechseln ist diese übrigens mit der Hilfeleistung im Rahmen der Beihilfe nach § 27 StGB, die an dieser Stelle auch schon einmal Gegenstand der Wiederholung war. Wer sich jetzt fragt, worin genau nochmal der Unterschied besteht, sollte sich die Definition der Beihilfe erneut ansehen. Aber jetzt zunächst zur Begünstigung: In § 257 Abs. 1 StGB heißt es: Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu...