§ 315 StGB – Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr durch Betreten des Gleisbetts
Im Rahmen des § 315 StGB trifft ein Paragraf aus dem Dunkelfeld des StGBs auf ein Verhalten, welches Zugreisende in ihrem Alltag häufig beobachten. Das Betreten des Gleisbetts, um einen einfahrenden Zug zu erwischen. Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr macht sich gemäß § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Täter strafbar, welcher die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Der Angeklagte in dem Sachverhalt, welcher dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2020 (4 StR 673/19) zugrunde lag, machte...