Verschlagwortet: hinreichender Tatverdacht

Wann wird das Hauptverfahren eröffnet und wann kann das Verfahren eingestellt werden?

Wann wird das Hauptverfahren eröffnet? Nach § 203 StPO beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Doch zuvor oder sogar nach bereits erhobener Klage gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen. So z.B. nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts. Gemäß § 153 StPO kann das Verfahren außerdem wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Nach Abs. 1 durch die Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens oder nach Abs. 2 durch das Gericht nach bereits erhobener Klage. § 153a StPO regelt außerdem das Absehen von der Verfolgung unter Auflagen...

Der Begriff des hinreichenden Tatverdachts

Der hinreichende Tatverdacht ist Grundvoraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage nach §§ 170 Abs. 1 StPO und somit einer der wichtigsten Begriffe im Strafprozessrecht. Da das Prozessrecht sowohl für die Praxis als auch im Referendariat von immenser Wichtigkeit ist, sollen im Rahmen der wöchentlichen Wiederholung nicht nur Aspekte des materiellen Strafrechts, sondern auch Begriffe des Prozessrechts erläutert werden. In § 170 Abs. 1 StPO heißt es: Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Bei den Regelungen über das gerichtliche Zwischenverfahren findet der hinreichende...