Verschlagwortet: Identitätsfeststellung
Die Analyse von DNA-Spuren ist heutzutage so ausgereift, dass sie oftmals essenziell zur Klärung eines Falles beiträgt. Gemäß § 81g Abs. 1 StPO können dem Beschuldigten zur Identitätsfeststellung Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden, wenn er der Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtigt wird. Doch wenn DNA-Spuren am Tatort festgestellt werden, ist eine Verurteilung des Beschuldigten nicht sicher. Wann eine Verurteilung aufgrund von DNA-Spuren möglich ist, stellt der Bundesgerichtshof (6 StR 109/22) in seinem Beschluss vom 28. August 2022 klar. Im hiesigen Fall wurde der...
Unterbleibt die Belehrung, sind die entsprechenden Diensthandlungen in der Regel rechtswidrig. Ausnahmsweise kann eine Belehrung jedoch zunächst entbehrlich sein, wenn in der konkreten Festnahmesituation überhaupt keine Möglichkeit zu einer förmlichen Belehrung besteht und eine solche faktisch nicht durchgeführt werden kann, ohne die beabsichtigte Identitätsfeststellung zu gefährden.
Immer wieder werden die Ermittlungsbefugnisse der StPO durch die Strafverfolgungsbehörden zur reinen Schikanierung verwendet. In seinem Beschluss vom 08.03.2011 – 1 BvR 47/05 – hat das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung dem mal wieder einen Riegel vorgeschoben. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass Beschuldigte eines Hausfriedensbruches mehrere Stunden bei der Polizei verwahrt worden sind, um lediglich drei Fotos anzufertigen. Dies, obwohl sich die Beschuldigten bereits am Tatort jeweils mittels Personalausweises identifizieren konnten. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu der Beurteilung, dass § 163 b Abs. 1 S. 2 StPO als Ermächtigungsgrundlage nicht mit herangezogen werden kann, weil keine berechtigten Zweifel an der...