Auch dem sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt muss ein Strafbefehl formlos an den Kanzleisitz übermittelt werden
Gastbeitrag von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin aus Berlin Ein Strafbefehl kann weitreichende Konsequenzen haben. Denn wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das bedeutet auch, dass alle rechtlichen Folgen einer Verurteilung eintreten, inklusive einer Eintragung im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis. Wer das nicht möchte, muss schnell handeln oder genauer gesagt: innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Die Frist beginnt ab der Zustellung des Strafbefehls. Wird die Frist unverschuldet versäumt, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Hat man einen Verteidiger engagiert, bekommt dieser den Strafbefehl zugestellt,...