Verschlagwortet: Kammergericht Berlin

Stellt eine Nagelschere ein gefährliches Werkzeug dar? 

Wer einen Diebstahl begeht, bei dem er eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, muss mit einer – im Vergleich zu einem „einfachen Diebstahl“ – erhöhten Strafe rechnen. So droht nicht nur eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren.  Was dabei unter den Begriff des „anderen gefährlichen Werkzeugs“ fällt, ist nicht nur ein beliebtes Problem in juristischen Klausuren, sondern auch häufiger Bestandteil von Gerichtsurteilen.  So hatte sich beispielsweise auch das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 27. August 2019 – (4) 161 Ss 123/19...

Die unvorhergesehene Revision – Stolperstein Tagessatzhöhe

Die Erfolgsaussichten einer strafrechtlichen Revision zu beurteilen ist regelmäßig für einen Strafverteidiger genauso erfolgversprechend, wie ein Automatenglückspiel. Man kann es einfach nicht wissen. Gelegentlich schreibt man sich als Rechtsanwalt die Finger wund, mit dem Gefühlt, nur gewinnen zu können. Trotzdem wird die Revision verworfen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall. In dem Verfahren vor dem Kammergericht Berlin (3) 121 Ss 28/13 (28/13) hatte ich auf Wunsch meines Mandanten Revision eingelegt, um lediglich die Vollstreckung ein wenig hinauszuzögern. Mit dem Ergebnis war er als solches zufrieden. Das Landgericht Berlin hatte bei einigen Anklagepunkten eine Geldstrafe ausgeurteilt und die Tagessatzhöhe mit...